Kommentare zu: Eure Majestät? - Streng verboten! https://www.ard-wien.de/2017/05/26/adelstitel-in-oesterreich/ ARD Wien Website Sun, 27 May 2018 16:39:46 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.4 Von: Philipp, Gudenus, geb. Kopenhagen 1937. https://www.ard-wien.de/2017/05/26/adelstitel-in-oesterreich/#comment-1179 Sun, 27 May 2018 16:39:46 +0000 https://www.ard-wien.de/?p=51261#comment-1179 von war kein Titel, männlicher Angehöriger eine Familie im Ritterstand hatte den Titel Ritter, Frau, Tochter war unbetittelt

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Von: Philipp, Gudenus, geb. Kopenhagen 1937. https://www.ard-wien.de/2017/05/26/adelstitel-in-oesterreich/#comment-1178 Sun, 27 May 2018 16:34:00 +0000 https://www.ard-wien.de/?p=51261#comment-1178 In der guten alten Zeit war es quasi eine Auszeichnung, wenn Angehörige historischer Familie – das sind jene , die im Herren, bzw. Magnatenhaus über einen erblichen Sitz verfügten, von Ihren Majestäten ohne Titel bezeichnet wurden. Es bedeutete man gehöre dazu, quasi zum Kaiser- bzw. Königshaus.
Graf Gudenus (die Nazi Gudenus gehören nicht zur Familie und sind titellos)
Graf Gudenus (jüngere Geschwister Greve, in der Emigration war alles Deutsche verpönt)

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Von: Sonja von Eisenstein https://www.ard-wien.de/2017/05/26/adelstitel-in-oesterreich/#comment-1137 Fri, 30 Mar 2018 20:44:29 +0000 https://www.ard-wien.de/?p=51261#comment-1137 Adelstiteln wie das „Von“ ist in Österreich nur Nichtadeligen erlaubt!

Ich führe als Künstlerin das „Von“ meiner ritterlichen Vorfahren in meinem Namen. Habe damit mehr als 25 Jahre in Deutschland auf Bühnen gearbeitet, meine Bücher mit diesem Namen veröffentlicht und auch meine Bilder mit dem Von gezeichnet. Das Verrückte ist, nach dem österreichischen Gesetz ist es zwar Adeligen verboten ein „Von“ zu führen, aber jedem österreichischem Nichtadeligen als Künstler, Autor oder Maler erlaubt das Von als künstlerischen Namensbestandteil öffentlich zu führen, wie etwa Hubert von Goisern oder Buchautor Gerhard von Lentner.

Karl von Habsburg erwartet jetzt eine Strafe, weil er das „Von“ in seiner Homepage führt, wie vor einigen Tagen in den Medien berichtet wurde. Irgend jemand hat ihn angezeigt. Auch adeligen Künstlern ist es nicht erlaubt, das „von“ als künstlerischen Namensbestandteil zu führen. Wer das als Künstler etwa will, muss nachweislich NICHTADELIGER sein. Könnte das ein Fall für die Menschenrechtskonvention sein, nichtadelige Künstler dürfen das „Von“ führen, adeligen Künstlern ist es verboten?

Ich habe meine Erfahrungen zu diesem Thema von der Leber weg in einem Theaterstück dramatisiert. Da trifft die Satire – tatsächlich aus dem Leben gegriffen – Politiker und Gesetzesgeber in Österreich . Ich würde es gerne einem Fernsehsender anbieten. Aber ich glaube nicht, dass man sich in Österreich dieses Stück aufzuführen getraut. Ob der ARD daran Interesse hätte? Es liegt fertig geschrieben in meiner Schreibtischlade bzw. wartet auf meinem Laptop. Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, wem ich es schicken könnte?
Sonja v. E.

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Von: Helmut Lehner https://www.ard-wien.de/2017/05/26/adelstitel-in-oesterreich/#comment-1107 Wed, 24 Jan 2018 13:53:04 +0000 https://www.ard-wien.de/?p=51261#comment-1107 Wenn Sie ein österreichischer Staatsbürger sind, dann sollten sich ohne das monarchistische „von“ ausweisen wollen, damit es gesetzlich gilt.

Genau genommen gab es kein „Erzherzogtum Österreich“ sondern die Herzogtümer „ob der Enns und „nid der Enns“, abgesehen vom Reichslehen-Begriff. Insoweit könnte man sagen, dass der Titel Erzherzog kein Herrschertitel i.e. Sinne war. Zumdem wurde er mit einer gefälschten Urkunde begründet.

Da die Habsburger die „staatliche Insolvenz“ ihrer Monarchie selbst verschuldeten, gingen deren Erben dieser und der damit verbundenen Titel verlustigt. Wenn also eine Republik dieser Titel, damit diese Erben gesellschaftlich über das Volk erhoben bleiben sollen, nicht bedarf, dann ist die Person Karl Habsburg eben nur einer ihrer Bürger.

Die Republiken gewähren den Bürgern, soweit es irrsinnig sein mag, die Meinungsfreiheit, auch die der monarchistischen Gesinnung, mit untergegangenen Titeln gehuldigt zu werden.
So ist eben in der österreichischen Gepflogenheit, dass der Titel Frau Hofrat, Frau Doktor usw. geehelicht für den Umgang aber nicht amtlich erworben werden kann.

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Von: Schröder https://www.ard-wien.de/2017/05/26/adelstitel-in-oesterreich/#comment-1065 Fri, 08 Sep 2017 14:13:01 +0000 https://www.ard-wien.de/?p=51261#comment-1065 ich bin ein geborener von Schöder, darf ich diesen titel nicht in meinen Ausweis stehen haben?
Wohne seit Jahren in Deutschland und möchte mir einen Ausweis machen lassen. In meiner Geburtsurkunde steht Wolfgang von Schröder

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Von: Royalist https://www.ard-wien.de/2017/05/26/adelstitel-in-oesterreich/#comment-921 Sat, 27 May 2017 12:55:50 +0000 https://www.ard-wien.de/?p=51261#comment-921 Das Führen eines Adelstitels ist in Österreich strafbewehrt – nicht jedoch die Anrede. Wie ich jemanden anspreche, ist meine Sache. Ich darf einen Adligen mit seinem angestammten und ererbten Titel anreden, nur verlangen darf er’s nicht, das wäre strafbar. Erzherzog Karl von Österreich darf ich mit „Kaiserliche Hoheit“ titulieren, aber er selbst hat sich nur mit „Karl Habsburg“ vorzustellen. Das ist irrsinnig, aber so sind nun mal Republiken.

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