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Neue Kompetenzen
Was darf der Bundespräsident in Österreich?
Der designierte österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen will die Kompetenzen seines Amtes reformieren. Die Machtbefugnisse sollen begrenzt werden. „Die Verfassung sieht einerseits eine gut gefügte Machtbalance vor. Die Hauptmacht liegt beim Parlament und das soll auch so sein. Aber der Bundespräsident hat, wenn er will, die Möglichkeit, das auszuhebeln. Ich bezweifle, dass das der Weisheit letzter Schluss ist im 21. Jahrhundert“, argumentiert Van der Bellen.
Er plädiert dafür, dass sich die besten Verfassungsjuristen der Republik, politische Menschen und auch andere zu einer Art Konvent zusammensetzen, um über die Verfassung von 1929 nachzudenken. Der neue Präsident gesteht zwar zu, dass die verfassungsrechtlich vorgesehenen Rechte bisher nie ausgeübt wurden. „Aber sie könnten ausgeübt werden und man sollte sich überlegen, ob das noch angemessen ist.“ Im Laufe des Wahlkampfes hat Van der Bellen wiederholt seinem FPÖ-Kontrahenten Norbert Hofer vorgeworfen, die Regierung entlassen zu wollen, Neuwahlen und dann eine „blaue Republik“ anzustreben. Das sei möglich weil der Bundespräsident das Recht hat, auf Antrag der Regierung den Nationalrat aufzulösen und damit Neuwahlen herbeizuführen. Für eine Änderung wäre jedenfalls eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig.
Was darf der Bundespräsidenten in Österreich?
Beitrag: Darko Jakovljevic
Schnitt: Roland Buzzi
Kamera: Daniel Dzyak